Honorar
Kosten Strafrecht
Mir ist Transparenz auch in Bezug auf Ihre Kosten von Anfang an wichtig. In jedem Fall kläre ich Sie im Erstberatungsgespräch über die anfallenden Kosten auf. Im Allgemeinen gilt jedoch folgendes:
Die Erstberatung wird mit 190,00 Euro netto, also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer veranschlagt. Sie erhalten eine Rechnung, die vor dem Termin gezahlt werden muss.
Im Erstberatungstermin gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falls und kläre Sie über die potentiellen Kosten (Kostenrisiko) in der Angelegenheit auf.
Die anfallenden Kosten im Strafrecht hängen vom Arbeitsaufwand ab. Im Erstberatungsgespräch sprechen wir über Ihre Angelegenheit und ich erstelle eine auf Ihren Fall zugeschnittene Vergütungsvereinbarung. Eine Erstattung der Kosten durch die Staatskasse erfolgt nur im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs, allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Bei Einstellung des Verfahrens werden die Kosten nicht erstattet.
Im Falle einer Pflichtverteidigung können die Kosten für den Pflichtverteidiger von der Staatskasse vorerst übernommen werden, müssen jedoch im Falle einer Verurteilung vom Mandanten selbst getragen werden.
Die gesetzlichen Gebühren, die man als Pflichtverteidiger abrechnen kann, sind sehr gering und decken den Arbeitsaufwand nicht. Um eine ordentliche Verteidigung zu gewährleisten und dem Fall die angemessene Arbeitszeit widmen zu können, vereinbare ich mit dem Mandanten eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung. Dabei wird die individuelle Situation des Mandanten berücksichtigt. Bislang konnte ich fast immer eine faire Lösung mit dem Mandanten vereinbaren.
Kosten Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht richtet sich meine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Dabei hängen die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit vom Streitwert ab. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten meistens. In einigen Fällen macht es auch im Verkehrsrecht Sinn, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Im Einzelnen kläre ich Sie hierzu gerne in einem Beratungsgespräch auf.
